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22.11.2018

Von: Petra Kleine

Für umweltschonende Mobilität: jetzt Förderprogramm auflegen

Vor einem Jahr wurde im Stadtrat beschlossen, durch die Stadt prüfen zu lassen, ob ein Förderprogramm E-Mobilität in Ingolstadt sinnvoll und möglich ist. Die Prüfung hat ergeben, dass ein solches Förderprogramm sowohl Sinn macht als auch umsetzbar ist. Ausbau und Entwicklung der E-Mobilität sehen Fachleute vor Ort als eine geeignete Maßnahme zu einer umweltschonenden Mobilität der Zukunft an, die auch der Luftreinhaltung und der Reduzierung von Lärm im Straßenverkehr zugute kommt.

Nach Ansicht der Stadtratsgrünen sollten der Theorie nun auch Taten folgen. Gemeinsam mit der ÖDP haben sie die Auflegung eines Förderprogramms "Nachhaltige Mobilität" beantragt. Durch das Programm sollen nicht nur Fahrzeuge mit E-Antrieb gefördert werden, sondern auch solche mit anderen alternativen Antriebsmöglichkeiten wie z.B. wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Ingolstadt, 22. November 2018

Haushaltsantrag
Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,

der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat vor einem Jahr einen Prüfungsantrag zu einem Förderprogramm E-Mobilität beschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass nach Einschätzung der Fachleute vor Ort ein solches Förderprogramm für E-Mobilität sinnvoll und möglich ist. „Die Stadtwerke Ingolstadt engagieren sich aus Überzeugung in diesem Feld“, schreiben diese und bezeichnen den Ausbau und die Entwicklung der Elektromobilität als umweltschonende Mobilität der Zukunft und als ein ihnen wichtiges Anliegen. Sie weisen darauf hin, dass Fördergeber dafür allerdings vor allem die Städte bzw. der Bund sind. Im Mittelpunkt solcher Programme sehen auch die Stadtwerke den Klimaschutz sowie die kommunalen Ziele der Lärmreduzierung und Luftreinhaltung.

Neben der Förderung der E-Mobilität sollte auch überlegt werden, weitere innovative und alternative Antriebe mitzudenken und z.B. e-Gas- und wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen-Fahrzeuge in die Förderung aufzunehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der dieses Jahr eröffneten Wasserstofftankstelle in der Manchinger Straße erscheint dies als der konsequente nächste Schritt. Die Stadt Heidelberg überlegt dies ganz aktuell und fördert sowohl die Anschaffung eines Neufahrzeugs als auch die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, zusätzlich zur Förderung der E-Mobilität für E-Fahrzeuge und E-Fahrrad. Der nachgewiesene Verbrauch von „sauberem“ Strom wird noch einmal extra unterstützt.

Das positive Ergebnis des Prüfungsantrages, neue Fahrzeugantriebe sowie die offensive Praxis in anderen Vorreiter-Städten sollen, so unser Antrag, in ein künftiges Ingolstädter Förderprogramm für nachhaltige Mobilität einfließen. Der Nutzen für das Gemeinwohl ergibt sich aus den positiven Effekten für Lärmschutz, Luftreinhaltung und Klimaschutz. Eine Kooperation mit den Stadtwerken (zwingende Bindung an sauberen Strom z.B. INstrom mobil, Zusammenarbeit mit der E-Bike-Förderung der Stadtwerke) ist dabei zu überlegen.

Wir stellen dazu folgenden Antrag:

Die Stadt Ingolstadt richtet ein Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität“ ein, das die verschiedenen Formen der E-Mobilität (Fahrzeuge, Pedelecs, eBikes, sowie eTretroller, die ab 2019 im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden) sowie alternative, innovative Antriebe wie wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen für Fahrzeuge fördert.

Für den Haushalt 2019 werden dafür 250.000 € eingestellt.

Es werden Förderrichtlinien erstellt mit dem Ziel, das Programm in 2019 zu starten.

Die Haushaltsmittel für 2019 in Höhe von 250.000 € werden über Mittel aus der Rücklage bereitgestellt.

Verweisen möchten wir, wie schon beim Prüfungsantrag, auf die Praxis vor allem im auch größenmäßig mit Ingolstadt gut vergleichbaren Regensburg: Hier hat sich der Fördertopf inzwischen von anfangs 250.000 € auf jetzt 550.000 € erhöht.

Mit den Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Mobilität werden Details festgelegt, z.B. zu den Fördervoraussetzungen und zum antragsberechtigten Personenkreis. Festgelegt haben andere Städte z.B. auch, dass ein gefördertes Fahrzeug mindestens drei Jahre im Besitz des Käufers verbleiben bzw. mindestens drei Jahre am Ort betrieben werden muss oder dass auch Gebrauchtfahrzeuge berücksichtigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Kleine (Fraktionsvorsitzende B´90/DIE GRÜNEN), Thomas Thöne (Gruppensprecher ÖDP), Dr. Christoph Lauer, Raimund Köstler

Kategorien:Aktuelles aus IN Stadtratsfraktion Verkehr
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Dateien:
20181122_Haushaltsantrag_nachhaltige_Mobilita__t_GemAntrag_mit_OEDP.pdf176 K